Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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| Angebote |
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Die Angebote der Firma JS Immobilien Service sind nur für den Empfänger
selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne unsere
Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Unsere Angebote basieren auf
den uns erteilten Informationen, so dass eine Haftung nicht übernommen
werden kann. Die Nachweise der Firma JS Immobilien Service sind frei bleibend;
Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung bleiben vorbehalten.
Gibt der Auftraggeber Angaben ohne Zustimmung weiter, hat er die vereinbarte
Provision zu zahlen, falls der Dritte den Vertrag abschließt.
Entgeltliche Tätigkeit auch für den anderen Teil ist ausdrücklich
gestattet.
Die Firma JS Immobilien Service ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung
des Auftrages einzuschalten.
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Vorkenntnis
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Ist dem Empfänger die durch die Firma JS Immobilien Service nachgewiesene
Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Der Empfänger ist verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluß vorzulegen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus, wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluß zu diesem Objekt erreicht werden kann.
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Anspruch auf Provision
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Der Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung
der Firma JS Immobilien Service ein Vertrag zustande kommt. Daraus resultiert
die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wann und
zu welchen Bedingungen ein Vertrag über
ein von der Firma JS Immobilien Service angebotenes Objekt zustande gekommen
ist. Wird kein Vertrag vorgelegt, erfolgt die Berechnung nach den Werten
des Angebotes.
Der Anspruch entsteht, auch wenn
der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen,
der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes
Objekt des von der Firma JS Immobilien Service nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird,
vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen, die in einem
zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag stehen.
Der Anspruch bleibt bestehen, wenn
der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt,
der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst
oder aus den anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig
gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der
den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
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Fälligkeit der Provision
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Bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß wird unser Provisionsanspruch fällig. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Werden unter unserer Vermittlung oder durch Nachweistätigkeit verbindlich notarielle Vertragsangebote abgegeben, so ist unsere Provision jeweils hälftig bei Angebotsabgabe und Annahme des Angebotes fällig und zahlbar.
Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 2% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6% zu zahlen, es sei denn, es wird eine höhere oder niedrigere Zinsbelastung nachgewiesen.
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Provisionssätze
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1. Die nachfolgend aufgeführten Provisionssätze sind im Erfolgsfall unter Zurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
2. bei An- und Verkauf von Unternehmen, berechnet vom Vertragswert, vom Käufer: 6%
3. bei An- und Verkauf von Grundbesitz (bebaut oder unbebaut), berechnet vom Kaufpreis,
vom Käufer: 6%
4. Erbbaurecht, vom Erbbauberechtigten:
1 Jahreserbbauzins
5. An- und Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Grundstücks,
vom Berechtigten: 2,5%
6. bei Vermietung / Verpachtung vom Mieter / Pächter
6.a) Verträge bis 3 Jahre Laufzeit:
2 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht
7. Verträge über 3 Jahre Laufzeit:
3 Monatskaltmieten / Monatsanteile der Jahrespacht
8. bei Wohnraumvermietung:
2 Monatskaltmieten
9. Werden durch Vermieter / Verpächter Abstandszahlungen gefordert, berechnen
wir zu Lasten
des Mieters / Pächters eine Vermittlungsprovision von 5% des Abstandsbetrages.
Die Prüfung der Zulässigkeit der Abstandserhebung ist nicht Gegenstand
unserer Tätigkeit.
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Haftung:
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verjähren in 3 Jahren von deren Entstehen an, spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages.
Alleinauftrag:
Alleinaufträge werden mit dem jeweiligen Auftraggeber einzelvertraglich ausgestattet.
Teilunwirksamkeitklausel:
Sollten unsere Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder unwirksam geworden sind, richtet sich der Inhalt nach den gesetzlichen Vorschriften.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen Jena.
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